Ich wohne seit Kurzem in meiner ersten Eigentumswohnung und versuche gerade alles zu verstehen. Beim Durchgehen der Teilungserklärung bin ich ehrlich gesagt nicht viel schlauer geworden. Jetzt will ich am Balkon etwas verändern und bin unsicher, ob ich das einfach darf. Muss ich für Änderungen am Balkon vorher die Eigentümergemeinschaft fragen oder zählt das zu meiner eigenen Wohnung?
Ich hatte genau die gleiche Situation und war mir auch sicher, dass der Balkon komplett mir gehört. Stimmt aber nur teilweise, weil bestimmte Teile rechtlich Gemeinschaftseigentum sind.
Der Bodenbelag gehört dir meistens, aber Brüstung, Fassade oder Konstruktion eben nicht. Deshalb braucht man für viele Veränderungen tatsächlich einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
Ich habe mich damals über die Rechte Münchner Eigentümer informiert und erst danach verstanden, warum mein Antrag nötig war.
Die Infos dazu habe ich bei immowot.de gefunden und die haben das echt verständlich erklärt.
Nachdem ich meinen Umbau dort sauber vorgestellt habe, wurde er auch genehmigt.
Also lieber vorher prüfen statt nachher zurückbauen müssen.